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Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2008/52zuvo 2008, 79 Heft 3 v. 12.6.2008

EG: Art 141

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften

Der Gemeinschaftsgesetzgeber muss beim Erlass von Vorschriften über die Übertragung von Versorgungsansprüchen, die ein Gemeinschaftsbeamter im Rahmen eines innerstaatlichen Systems erworben hat, auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten.

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