ASVG § 131
UWG § 1
Die Vorleistungspflicht des versicherten Patienten betreffend ein Wahlarzthonorar ist Voraussetzung für die Kostenerstattung durch den Krankenversicherungsträger.
ASVG § 131
UWG § 1
Die Vorleistungspflicht des versicherten Patienten betreffend ein Wahlarzthonorar ist Voraussetzung für die Kostenerstattung durch den Krankenversicherungsträger.
