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Wahlarzthonorar und Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetzliche Sozialversicherungzuvo 2008/33zuvo 2008, 49 Heft 2 v. 15.4.2008

ASVG § 131

UWG § 1

Die Vorleistungspflicht des versicherten Patienten betreffend ein Wahlarzthonorar ist Voraussetzung für die Kostenerstattung durch den Krankenversicherungsträger.

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