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Pensionskassen - Feststellungsinteresse bei unzureichender Aufklärung

RechtsprechungBetriebliche Zukunftsvorsorgezuvo 2008/15zuvo 2008, 22 Heft 1 v. 11.2.2008

ZPO § 228

Ein rechtliches Feststellungsinteresse besteht, wenn die behaupteten Einbrüche bereits aktueller Pensionsleistungen aufgrund unzureichender Veranlagungserfolge der Pensionskasse eingetreten sind und den Arbeitgeber der berechtigte Vorwurf unzureichender Aufklärung treffen könnte.

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