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NEWSFLASH 10 ObS - Juli bis September 2007

JudikaturHR des OGH Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayrzuvo 2007/71zuvo 2007, 101 Heft 4 v. 13.12.2007

Allgemeines Leistungsrecht

OGH 26. 7. 2007,
10 ObS 87/07b

§ 103 Abs 1 Z 1 ASVG
(Aufrechnung)

Nach stRsp ist eine Aufrechnung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 ASVG auch dann zulässig, wenn es sich bei den dieser Aufrechnung zugrunde liegenden Beiträgen um Beitragsschulden handelt, die der Anspruchsberechtigte der Gebietskrankenkasse nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, nämlich als Geschäftsführer einer GmbH, gemäß § 67 Abs 10 ASVG schuldet (siehe bereits 10 ObS 245/98x = ARD 5340/20/2002; 10 ObS 10/02x = ARD 5389/17/2003).

OGH 26. 7. 2007,
10 ObS 86/07f

§ 108h Abs 1 ASVG
(Pensionsanpassung)

Gegen § 108h Abs 1 letzter Satz ASVG, wonach die erstmalige Anpassung der Pension erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres erfolgt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Pensionsversicherung

OGH 26. 7. 2007,

10 ObS 61/07d

§ 227 Abs 1 Z 5 ASVG
(Notstandshilfebezug -
Ersatzzeit)

Der OGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 227 Abs 1 Z 5 ASVG, wonach dann, wenn infolge Partnereinkommen kein Anspruch auf Notstandshilfe besteht, auch keine Ersatzzeiten begründet werden können (so bereits 10 ObS 172/04y = SZ 2005/29 = SSV-NF 19/20 = RIS-Justiz RS0083750).

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 107/07v

§ 236 Abs 1 Z 1 ASVG
(Wartezeit)

Gegen die ab dem 50. Lebensjahr „wachsende Wartezeit“ bei der Invaliditätspension bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

OGH 26. 7. 2007,
10 ObS 66/07i

§ 255 Abs 1 ASVG
(Berufsschutz)

Eine nach den Vorschriften des Landes Niederösterreich in 4 Semestern (1.200 Stunden Theorie, 1.200 Stunden Praxis) zur Pflegehelferin und Altenhelferin ausgebildete Versicherte genießt Berufsschutz.

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 91/07s

§ 255 Abs 4 ASVG
(Tätigkeitsschutz)

Zeiten des Bezuges einer Kündigungsentschädigung sind keine Zeiten der Ausübung der Tätigkeit iSd § 255 Abs 4 ASVG.

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 100/07i

§ 255 Abs 4 ASVG
(Tätigkeitsschutz)

Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0119767) verlängern neutrale Zeiten - hier wegen des Bezuges einer befristeten Invaliditätspension - den Zeitraum der 180 Kalendermonate nicht.

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 95/07d

§ 273 Abs 1 ASVG
(Berufsschutz bei Angestelltentätigkeiten)

Es ist nicht unvertretbar, einen Versicherten, der als Außendienstmitarbeiter (Beschäftigungsgruppe 2 oder 3) beschäftigt war, auf die Tätigkeit im Postein- und -auslauf zu verweisen, da es sich dabei aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht um eine einfache Angestelltentätigkeit handelt.

OGH 26. 7. 2007,
10 ObS 74/07s

§ 296 Abs 4 ASVG (Überbezug an Ausgleichszulage durch Pensionsnachzahlung)

Die Aufrechnung eines Überbezugs an Ausgleichszulage gegen die Pensionsnachzahlung gilt nicht nur bei Pensionsnachzahlungen nach dem ASVG, sondern auch bei Nachzahlungen aus einem ausländischen Pensionssystem (hier: Liechtenstein; siehe bereits SSV-NF 8/109, 12/2; 8/109; RIS-Justiz RS0084886).

Kinderbetreuungsgeld

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 83/07i

KBGG; § 2 ProkG

Die Finanzprokuratur ist im Verfahren betreffend den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht legitimiert, für den Bund (anstelle der bescheiderlassenden Gebietskrankenkasse) Rechtsmittel zu erheben.

Internationales Sozialversicherungsrecht

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 77/07g

§ 236 Abs 1 Z 2 lit a ASVG (Wartezeit); Art 1 Abs 1 Z 9 AbkSozSi Jugoslawien

Dem Kläger wurden in Bosnien und Herzegowina für 24 Monate in der Zeit von 1943 bis 1945 „Sonderzeiten“ im doppelten Ausmaß (48 Versicherungsmonate) angerechnet. Zur Beurteilung des Anspruchs in Österreich hob das Berufungsgericht zur Klärung der Qualität dieser Zeiten (Beitragszeiten oder Ersatzzeiten) auf. Der OGH gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge.

Verfahrensrecht

OGH 11. 9. 2007,
10 ObS 110/07k

§ 67 Abs 1 ASGG; § 131c GSVG (vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit)

Der Kläger, der in Bosnien und Herzegowina zuletzt selbstständig erwerbstätig war und in Österreich nur unselbstständige Zeiten aufweist, hat in seinem Heimatstaat einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt, über den in Österreich die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter abgesprochen hat. Die nunmehr erhobene Säumnisklage gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist zurückzuweisen, da über den Antrag des Klägers in Österreich bereits entschieden wurde; ein (eigener) Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit wurde nicht gestellt.

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