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Zur Wertsicherung von Betriebspensionen

BeiträgeDr. Johannes Winklerzuvo 2007/68zuvo 2007, 89 Heft 4 v. 13.12.2007

Am 1. 1. ist es wieder soweit: Pensionisten dürfen sich über Leistungserhöhungen freuen. Freilich haben manche mehr Anlass zur Freude als andere, zumal, was ASVG-Pensionen betrifft, niedrige Pensionen stärker angehoben werden1)1) § 617 Abs 9 ASVG..

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