Am 1. 1. ist es wieder soweit: Pensionisten dürfen sich über Leistungserhöhungen freuen. Freilich haben manche mehr Anlass zur Freude als andere, zumal, was ASVG-Pensionen betrifft, niedrige Pensionen stärker angehoben werden1).
Am 1. 1. ist es wieder soweit: Pensionisten dürfen sich über Leistungserhöhungen freuen. Freilich haben manche mehr Anlass zur Freude als andere, zumal, was ASVG-Pensionen betrifft, niedrige Pensionen stärker angehoben werden1).
