ABGB §§ 1480, 1486 Z 5
Gemäß § 1480 ABGB ist zwischen der Verjährung des Gesamtrechts auf Pension und der Verjährung der Forderungen auf die wiederkehrenden monatlichen Pensionszahlungen, die aus dem Gesamtrecht erfließen, zu unterscheiden.
ABGB §§ 1480, 1486 Z 5
Gemäß § 1480 ABGB ist zwischen der Verjährung des Gesamtrechts auf Pension und der Verjährung der Forderungen auf die wiederkehrenden monatlichen Pensionszahlungen, die aus dem Gesamtrecht erfließen, zu unterscheiden.
