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OGH NEWSFLASH 7 Ob - April bis Juni 2007

JudikaturMag. Verena Bleichenbachzuvo 2007/52zuvo 2007, 71 Heft 3 v. 18.10.2007

Versicherungsrecht allgemein

OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 85/07m

Art 11.1 ARB 2000; §§ 28 ff KSchG; § 502 Abs 5 Z 3 ZPO; § 879 ABGB

Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können.

Private Unfallversicherung

OGH 18. 4. 2007, 7 Ob 36/07f

§§ 16, 18 VersVG

Verschweigt der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen Gefahrenumstand, nach dem nicht ausdrücklich gefragt wurde, arglistig, so berechtigt dies den Versicherer zum Vertragsrücktritt.

OGH 18. 4. 2007, 7 Ob 54/07b

§ 16 VersVG; § 502 Abs 1 ZPO

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gem § 16 Abs 1 VersVG entfällt nur insoweit, als der Versicherer die gefahrenerheblichen Umstände tatsächlich kennt.

OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 79/07d

Art 17 Z 9 AUVB 1995;
§§ 914 f ABGB

Bei Art 17 Z 9 AUVB 1995 handelt es sich um eine Risikoausschlussklausel, die einen bestimmten Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausnimmt, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme.

OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 92/07s

Art 7.3, 18.1 AUVB 2003;
§ 184 Abs 1 Satz 1 VersVG

Vorschäden in einer nicht betroffenen Funktion haben unberücksichtigt zu bleiben. Wurde durch einen Vorunfall zunächst die Unterarmrotation beeinträchtigt und durch einen neuerlichen Unfall die Greiffunktion der Hand, ist daher kein Abzug im Sinne einer Vorinvalidität vorzunehmen.

OGH 30. 5. 2007, 7 Ob 63/07a

Art 7.1, 7.7, 18.4 AUVB 1995;
§ 6 Abs 3 KSchG; §§ 864a,
879 Abs 3 ABGB

Die Bestimmung des Art 7.7 AUVB 1995, der eine Neubemessung des Invaliditätsgrades jährlich bis vier Jahre ab dem Unfalltag ermöglicht, ist nicht schlichtweg ungewöhnlich im Sinn von § 864a ABGB, da ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer grundsätzlich mit Risikoausschlüssen und -einschränkungen zu rechnen hat, und nicht erwarten kann, dass alle Änderungen des Gesundheitszustandes bis zu seinem Lebensende gedeckt sind.

Lebensversicherung

OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 233/06z

§§ 869, 879 Abs 3, § 905 Abs 2 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG; § 18 Abs 2 Z 2 VAG; §§ 41b, 173 Abs 3,
§ 176 Abs 4 VersVG

Verbandsklage (VKI); intransparente Versicherungsbedingungen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
(abgedruckt auf Seite 79).

OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 23/07v

§ 879 Abs 3, § 905 Abs 2 ABGB;
§ 6 Abs 3 KSchG; § 173 Abs 3,
§ 176 Abs 4 VersVG

Verbandsklage (VKI), intransparente Versicherungsbedingungen bei fondsgebundene Lebensversicherungen
(abgedruckt auf Seite 79).

OGH 30. 5. 2007, 7 Ob 61/07g

§ 12 Abs 3, § 16 VersVG

Die Ausschlussfrist des § 12 Abs 3 VersVG ist auch dann gewahrt, wenn für den Versicherer deutlich erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den gesamten Anspruch einklagen wollte, versehentlich aber nur einen Teil geltend gemacht hat.

OGH 30. 5. 2007, 7 Ob 4/07z

§§ 869, 879 Abs 3, § 905 Abs 2 ABGB; § 6 Abs 3 KSchG; § 165 Abs 1, § 173 Abs 3, § 176 Abs 4 VersVG

Verbandsklage (VKI), intransparente Versicherungsbedingungen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
(abgedruckt auf Seite 78).

OGH 20. 6. 2007, 7 Ob 82/07w

§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 1, Z 3, Z 9, Abs 2 Z 3 und Abs 3, §§ 9, 10 Abs 3, § 28 KSchG; § 176 Abs 4 VersVG; § 502 Abs 1 ZPO

Verbandsklage (VKI); Zurückweisung der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, da die Entscheidung des Berufungsgerichts zu intransparenten Lebensversicherungen der oberstgerichtlichen Judikatur entspricht.

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