Versicherungsrecht allgemein | ||
OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 85/07m | Art 11.1 ARB 2000; §§ 28 ff KSchG; § 502 Abs 5 Z 3 ZPO; § 879 ABGB | Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. |
Private Unfallversicherung | ||
OGH 18. 4. 2007, 7 Ob 36/07f | §§ 16, 18 VersVG | Verschweigt der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen Gefahrenumstand, nach dem nicht ausdrücklich gefragt wurde, arglistig, so berechtigt dies den Versicherer zum Vertragsrücktritt. |
OGH 18. 4. 2007, 7 Ob 54/07b | § 16 VersVG; § 502 Abs 1 ZPO | Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gem § 16 Abs 1 VersVG entfällt nur insoweit, als der Versicherer die gefahrenerheblichen Umstände tatsächlich kennt. |
OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 79/07d | Art 17 Z 9 AUVB 1995; | Bei Art 17 Z 9 AUVB 1995 handelt es sich um eine Risikoausschlussklausel, die einen bestimmten Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausnimmt, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme. |
OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 92/07s | Art 7.3, 18.1 AUVB 2003; | Vorschäden in einer nicht betroffenen Funktion haben unberücksichtigt zu bleiben. Wurde durch einen Vorunfall zunächst die Unterarmrotation beeinträchtigt und durch einen neuerlichen Unfall die Greiffunktion der Hand, ist daher kein Abzug im Sinne einer Vorinvalidität vorzunehmen. |
OGH 30. 5. 2007, 7 Ob 63/07a | Art 7.1, 7.7, 18.4 AUVB 1995; | Die Bestimmung des Art 7.7 AUVB 1995, der eine Neubemessung des Invaliditätsgrades jährlich bis vier Jahre ab dem Unfalltag ermöglicht, ist nicht schlichtweg ungewöhnlich im Sinn von § 864a ABGB, da ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer grundsätzlich mit Risikoausschlüssen und -einschränkungen zu rechnen hat, und nicht erwarten kann, dass alle Änderungen des Gesundheitszustandes bis zu seinem Lebensende gedeckt sind. |
Lebensversicherung | ||
OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 233/06z | §§ 869, 879 Abs 3, § 905 Abs 2 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG; § 18 Abs 2 Z 2 VAG; §§ 41b, 173 Abs 3, | Verbandsklage (VKI); intransparente Versicherungsbedingungen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen |
OGH 9. 5. 2007, 7 Ob 23/07v | § 879 Abs 3, § 905 Abs 2 ABGB; | Verbandsklage (VKI), intransparente Versicherungsbedingungen bei fondsgebundene Lebensversicherungen |
OGH 30. 5. 2007, 7 Ob 61/07g | § 12 Abs 3, § 16 VersVG | Die Ausschlussfrist des § 12 Abs 3 VersVG ist auch dann gewahrt, wenn für den Versicherer deutlich erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den gesamten Anspruch einklagen wollte, versehentlich aber nur einen Teil geltend gemacht hat. |
OGH 30. 5. 2007, 7 Ob 4/07z | §§ 869, 879 Abs 3, § 905 Abs 2 ABGB; § 6 Abs 3 KSchG; § 165 Abs 1, § 173 Abs 3, § 176 Abs 4 VersVG | Verbandsklage (VKI), intransparente Versicherungsbedingungen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen |
OGH 20. 6. 2007, 7 Ob 82/07w | § 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 1, Z 3, Z 9, Abs 2 Z 3 und Abs 3, §§ 9, 10 Abs 3, § 28 KSchG; § 176 Abs 4 VersVG; § 502 Abs 1 ZPO | Verbandsklage (VKI); Zurückweisung der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, da die Entscheidung des Berufungsgerichts zu intransparenten Lebensversicherungen der oberstgerichtlichen Judikatur entspricht. |
