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Transparenzgebot auf dem Vormarsch: Erfolgreiche Verbandsklagen nun auch in der fondsgebundenen Lebensversicherung

BeiträgeAo.Univ.-Prof. Dr. Eva Gollob-Paltenzuvo 2007/50zuvo 2007, 62 Heft 3 v. 18.10.2007

1. Drei neue Entscheidungen des OGH zu AVB-Klauseln in der Lebensversicherung

Nicht lange ist es her, dass sich der VKI mit Erfolg gegen verbreitete AVB-Bestandteile wandte. Die damals erhobenen Verbandsklagen richteten sich gegen gesetzwidrige Zugangsfiktionen und Zugangsschranken, gegen unzulässige Schriftformklauseln und gegen als nicht ausreichend transparent erachtete Rückkaufswertbestimmungen in der klassischen Lebensversicherung (§ 6 Abs 3 KSchG)1)1)OGH 7 Ob 131/06z, 140/06y und 7 Ob 173/06a, alle ergangen am 17. 1. 2007. Vgl dazu Gollob-Palten, Erfolgreiche Verbandsklagen gegen gängige Klauseln in AVB, zuvo 2007, 39.. Nun zog der VKI abermals zu Felde, diesmal auf dem Gebiet der fondsgebundenen Lebensversicherung und mit demselben Ergebnis: Drei neuerlichen Verbandsklagen wurde in allen drei Instanzen stattgegeben. Wieder ging es um Rückkaufswertklauseln, ferner um unzulässige Vertragsanpassungsvorbehalte und schließlich um die in Lebensversicherungsverträgen übliche, vom OGH als gröblich benachteiligend beurteilte Überwälzung von Gefahr und Kosten der Leistung des Versicherers auf den Versicherungsnehmer. Klauseln der inkriminierten Art sind damit aus dem Spiel, die Versicherer dürfen sich nicht auf sie berufen und die Bestimmungen pro futuro nicht mehr verwenden.

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