In der in diesem Heft abgedruckten Entscheidung vom 22. 2. 2006, 9 Ob A 164/05s, hatte der OGH darüber zu entscheiden, ob der Klägerin (Kl), die aufgrund einer von Beginn des Dienstverhältnisses an falschen Einstufung in den Kollektivvertrag für das technische Personal der Bundestheaterverwaltung anstatt in das VBG 1948 falsch entlohnt und daher auch falsch zur Sozialversicherung angemeldet wurde, der dadurch entstandene Pensionsschaden vom Dienstgeber (DG) zu ersetzen ist. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach.

