Auch in Zeiten des Internets und des einfachen Zugangs zu Gerichtsentscheidungen in diversen Datenbanken, namentlich im allgemein zugänglichen RIS (dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes), haben Entscheidungssammlungen und -bearbeitungen zu bestimmten Sachbereichen in Buchform oder Loseblattausgaben keineswegs ausgedient. Sie erleichtern nach wie vor das Auffinden einschlägiger Judikatur zu speziellen Problemstellungen ganz erheblich und tragen vor allem auch dazu bei, dass man nicht in der zunehmenden Datenmenge förmlich „versinkt“.

