§ 60 FPG; § 69 Abs 2 FPG
Der UVS hatte im vorliegenden Fall zu beurteilen, ob ein Antragsrecht auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbots auch jenen Personen zukommt, deren Aufenthaltsverbot noch nach der alten Rechtslage verhängt worden ist.
§ 60 FPG; § 69 Abs 2 FPG
Der UVS hatte im vorliegenden Fall zu beurteilen, ob ein Antragsrecht auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbots auch jenen Personen zukommt, deren Aufenthaltsverbot noch nach der alten Rechtslage verhängt worden ist.
