§ 2 Abs 1 VStG; § 2 Abs 2 VStG
Der VwGH führte, auch unter Verweis auf seine frühere Judikatur, aus, unter welchen Umständen ein ausländisches Unternehmen nach dem österreichischen Verwaltungsrecht strafbar ist und worauf es insb ankommt, wenn ein Unterlassungsdelikt vorliegt.

