§ 8 Abs 3 Z 2 FSG
Das vorliegende Erkenntnis des VwGH enthält Ausführungen zu den Bedingungen, unter denen eine Lenkberechtigung befristet erteilt werden kann, insbesondere wann von einer verkehrsrelevanten Gesundheitsbeeinträchtigung gesprochen werden kann. Unter anderem legte er dar, wie der gelegentliche Konsum von Cannabis in diesem Zusammenhang zu bewerten ist.

