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VwGH 28.2.2012, 2010/04/0065

GewerberechtJudikaturZUV aktuell 2012/101ZUV aktuell 2012, 86 Heft 2 v. 1.6.2012

§ 356b Abs 1 GewO; § 77 GewO; § 81 GewO

Im vorliegenden Urteil trifft der VwGH Klarstellungen, was unter Mitanwendung der wasserrechtlichen Bestimmungen iSd § 356b Abs 1 GewO zu verstehen ist. Weiters führt er aus, welche Sachverhaltsfeststellungen aufgrund eines gewerbetechnischen und eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuholen sind.

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