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UVS Steiermark 20.1.2012, 30.3-3/2012-3

StrassenverkehrsrechtJudikaturZUV aktuell 2012/70ZUV aktuell 2012, 71 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte die Bedeutung der Ausnahmeregelung für "Ziel- und Quellverkehr" bei einem Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auszulegen. Fraglich war, ob zumindest eine überwiegende Ladetätigkeit Voraussetzung für die rechtmäßige Zufahrt sei.

Rechtsgrundlagen: § 52 lit a Z 7a StVO

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