Die Kommission erhob Klage gegen die Niederlande, weil diese ihrer Ansicht nach unverhältnismäßig hohe Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels verlangt. Dadurch stellten sie ein Hindernis für die Ausübung der gemeinschaftsrechtlich garantierten Rechte dar. Der EuGH prüfte, ob der Rechtsansicht der Kommission zu folgen war.

