Ein deutsches Unternehmen verlangte beim zuständigen Ministerium Auskunft über umweltrelevante Angelegenheiten. Eine EU-RL sieht vor, dass das Recht auf Zugang zu derartigen Informationen unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden kann, nämlich wenn die betroffenen Behörden "in gesetzgebender Eigenschaft handeln". Der EuGH legte dar, wie diese Bestimmung auszulegen ist und wie lange ein solcher Informationsausschluss aufrecht erhalten werden kann.

