Art 6 EMRK
Der VwGH hatte im vorliegenden Fall zu beurteilen, ob die lange Dauer des Verfahrens bei der Strafbemessung ausreichend berücksichtigt wurde und damit der in Art 6 EMRK festgelegten Verfahrensgarantien Rechnung getragen wurde. Der Entscheidung war bereits die Klärung einer entscheidenden Rechtsfrage durch den VfGH vorausgegangen.

