§ 2 AÜG; § 3 AÜG; § 4 AÜG
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Frage zu beschäftigen, ob in Hinblick auf die "Verwendung" ausländischer Beschäftigter von einem Werkvertrag oder doch eher von einer Arbeitskräfteüberlassung auszugehen ist.
VwGH 24.2.2011, 2009/09/0023

