§ 13a TabakG
Im Rahmen der angesprochenen Entscheidung erhebt der VwGH den Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie zum zentralen Element der Entscheidung. Dabei geht er der Frage nach, ob eine Ausnahme der Regel des Rauchverbotes im Lichte des § 13a Abs 2 TabakG greift.

