Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Behandlung einer Musicbox mit Geldwechselfunktion als Glücksspielapparat.
Rechtsgrundlagen: § 53 GSpG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Behandlung einer Musicbox mit Geldwechselfunktion als Glücksspielapparat.
Rechtsgrundlagen: § 53 GSpG
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