Zusammenfassung: In Hinblick auf eine Fristversäumnis thematisiert der UVS die Frage, ob das bloße Merken eines Endtermins und das folgliche Vergessen als minderer Grad des Versehens zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 AVG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf eine Fristversäumnis thematisiert der UVS die Frage, ob das bloße Merken eines Endtermins und das folgliche Vergessen als minderer Grad des Versehens zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 AVG
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