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UVS Vlbg. 15.2.2011, 1-1074/10

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/74ZUV aktuell 2011, 61 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf eine Fristversäumnis thematisiert der UVS die Frage, ob das bloße Merken eines Endtermins und das folgliche Vergessen als minderer Grad des Versehens zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 AVG

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