§ 2 Abs 2 AuslBG; § 28 Abs 1 AuslBG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob Tänzerinnen, die in einem Lokal Tabledances anbieten, dem Lokalbetreiber zuzurechnen und als arbeitnehmerähnlich zu sehen sind.
VwGH 1.7.2010, 2007/09/0351
§ 2 Abs 2 AuslBG; § 28 Abs 1 AuslBG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob Tänzerinnen, die in einem Lokal Tabledances anbieten, dem Lokalbetreiber zuzurechnen und als arbeitnehmerähnlich zu sehen sind.
VwGH 1.7.2010, 2007/09/0351
