§ 2 Abs 2 AuslBG
Unter Heranziehung eines Subunternehmervertrages mit einem ausländischen Unternehmer hatte sich der VwGH unter Beachtung eines leistungsbezogenen Entgelts differenzierend der Frage zu widmen, ob Arbeitnehmerähnlichkeit oder eher ein Werkvertrag anzunehmen ist.

