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Tatort

VerwaltungsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/22ZUV aktuell 2011, 15 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wo bei juristischen Personen bei Nichtübereinstimmung des Orts der Betreuung mit dem Sitz der Person der Tatort anzunehmen ist.

Rechtsgrundlagen: § 13c Abs 2 Z 3 TabakG

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