Vorliegender Entscheidung wohnt die wesentliche Frage inne, ob bei gewissen, dem Beschwerdeführer angelieferten Materialen in Form von Eisen- und Stahlabfällen, der Abfallbegriff des AWG vorliegt.
VwGH 18.11.2010, 2008/07/0004
Schlagwörter:
Vorliegender Entscheidung wohnt die wesentliche Frage inne, ob bei gewissen, dem Beschwerdeführer angelieferten Materialen in Form von Eisen- und Stahlabfällen, der Abfallbegriff des AWG vorliegt.
VwGH 18.11.2010, 2008/07/0004
Schlagwörter:
