Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Tätigkeit als DJ im sozialversicherungsrechtlichen Kontext zu. Wie ist eine solche Tätigkeit zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG; § 4 Abs 4 ASVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Tätigkeit als DJ im sozialversicherungsrechtlichen Kontext zu. Wie ist eine solche Tätigkeit zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG; § 4 Abs 4 ASVG
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