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Defekter Parkscheinautomat

VerwaltungsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/34ZUV aktuell 2011, 21 - 22 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Berufung gegen ein Straferkenntnis zu, das aufgrund eines Verstoßes gegen die Innsbrucker Parkabgabeverordnung erlassen wurde. Exkulpiert die Beschuldigte der Defekt des Parkscheinautomaten?

Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 lit a Tir ParkabgabeG; § 1 Innsbrucker ParkabgabeV; § 4 Innsbrucker ParkabgabeV

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