Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob die Verwendung eines Logos in Form eines rot-grünen Kreuzes eine unzulässige Nachahmung des Rotkreuz-Zeichens darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 lit d RKG
Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob die Verwendung eines Logos in Form eines rot-grünen Kreuzes eine unzulässige Nachahmung des Rotkreuz-Zeichens darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 lit d RKG
