Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich klärend der Frage, ob eine 400m² messende und als Werbeträger verwendete Abdeckplane eines Baugerüsts als bewilligungsfreies Vorhaben zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 3 BauG; § 21 Abs 1 Z 3 BauG

