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Landesrecht: Geländefahrzeugegesetz: Trainingsstrecke, Motocross, freies Gelände, Einzäunung, Bewilligungspflicht, Geltungsbereich, Ausnahmebewilligung

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVerkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtZUV aktuell 2010/218ZUV aktuell 2010, 182 - 183 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung hatte der UVS festzustellen, ob iZm dem Fahren von Motocrossmaschinen abseits von Straßen mit öffentlichem Verkehr die Einzäunung der betroffenen Grundstücke der Anwendung des steirischen Geländefahrzeugegesetzes entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GeländefahrzeugeG; § 10 GeländefahrzeugeG

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