§ 2 Abs 2 AuslBG
In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob das Erbringen von Arbeitsleistungen ohne Vorliegen eines ausländerbeschäftigungsrechtlichen Papiers als Gefälligkeitsdienst zu verstehen ist.
VwGH 2.7.2010, 2007/09/0267-8
§ 2 Abs 2 AuslBG
In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob das Erbringen von Arbeitsleistungen ohne Vorliegen eines ausländerbeschäftigungsrechtlichen Papiers als Gefälligkeitsdienst zu verstehen ist.
VwGH 2.7.2010, 2007/09/0267-8
