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UVS OÖ 31.3.2010, VwSen-300938

JugendschutzJudikaturZUV aktuell 2010/161ZUV aktuell 2010, 122 - 123 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS Oberösterreich hatte sich iZm der Ausschank von Alkohol an Jugendliche mit dem Verhältnis einschlägiger Strafbestimmungen in der Gewerbeordnung, dem OÖ Jugendschutzgesetz sowie dem OÖ VeranstaltungsG zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 OÖ JSchG; § 12 OÖ JSchG; § 16 OÖ VeranstG; § 367 Z 35 GewO

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