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UVS OÖ 31.1.2010, VwSen-550102

VergaberechtJudikaturZUV aktuell 2010/169ZUV aktuell 2010, 125 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS OÖ stellt eindeutig klar, dass ein Antrag auf Nichtigerklärung des Widerrufes einer Ausschreibung wegen Unzulässigkeit dann zurückzuweisen ist, wenn die Antragstellerin ein nicht ausschreibungskonformes Angebot abgegeben hat, das ohnehin auszuscheiden gewesen wäre.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 OÖVergRSchG

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