In vorliegender Rechtssache war fraglich, ob eine polnische Norm, die für den Fall eines Wechsels des Telekommunikationsanbieters und der Mitnahme einer Rufnummer eine Gebühr vorsieht, zulässig ist. Kann die gesetzlich festgesetzte Gebühr uU auch niedriger als die für den Betreiber tatsächlich anfallenden Kosten sein?
EuGH C-99/09

