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UVS OÖ 16.1.2010, VwSen-560123/2/Gf/Mu

SozialrechtJudikaturZUV aktuell 2010/167ZUV aktuell 2010, 124 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS hatte in vorliegender Sache Stellung zu beziehen, ob der für das Leistungsverfahren normierte Freibetrag auch im Ersatzverfahren in gleicher Weise iSv "in voller Höhe" anwendbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 1 OÖ SHG; § 52 OÖ SHG; § 5 Abs 7 OÖ SHV

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