Zusammenfassung: Der UVS Salzburg prüfte, ob und wann bei der Bestimmung des Gesamtgewichts auch ungeeichte Messgeräte herangezogen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit a KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Salzburg prüfte, ob und wann bei der Bestimmung des Gesamtgewichts auch ungeeichte Messgeräte herangezogen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit a KFG
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