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Identitätsfeststellung, Dringlichkeit abstrakter Verdacht, konkrete Straftat, eingrenzbarer Ort

StrafrechtJudikaturZUV aktuell 2010/87ZUV aktuell 2010, 67 - 69 Heft 2 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der UVS Wien nahm zur Frage Stellung, ob eine Identitätsfeststellung nach dem FremdenpolizeiG begründet sein muß und wie derartige Maßnahmen während der Soko Ost-Aktion hierbei bewertet werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 Z 2 lit a SPG; § 67c Abs 3 AVG

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