Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob die Beschimpfung mit dem Wort "Schädl" eine Anstandsverletzung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 LandessicherheitsG Stmk; § 3 LandessicherheitsG Stmk; § 22 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob die Beschimpfung mit dem Wort "Schädl" eine Anstandsverletzung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 LandessicherheitsG Stmk; § 3 LandessicherheitsG Stmk; § 22 Abs 1 VStG
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