Zusammenfassung: Der UVS Salzburg prüfte, ob das Diktieren eines Briefes am Handy während einer Autofahrt mit dem Vergehen des Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gleichzusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 3 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Salzburg prüfte, ob das Diktieren eines Briefes am Handy während einer Autofahrt mit dem Vergehen des Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gleichzusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 3 KFG
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