Zusammenfassung: Der UVS Steiermark beschäftigte sich mit der Frage, ob das Ziehen eines Skateboards mit Hilfe eines Fahrrads unter die Bestimmung des § 68 Abs 3 StVO fallen kann.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 3 lit c StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark beschäftigte sich mit der Frage, ob das Ziehen eines Skateboards mit Hilfe eines Fahrrads unter die Bestimmung des § 68 Abs 3 StVO fallen kann.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 3 lit c StVO
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