Zusammenfassung: Der UVS prüfte, wer als Dienstgeber strafbar ist, wenn Arbeiter für einen Bauherrn in Erfüllung eines Werkvertrags durch einen Dritten bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte, wer als Dienstgeber strafbar ist, wenn Arbeiter für einen Bauherrn in Erfüllung eines Werkvertrags durch einen Dritten bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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