Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigte sich mit der Abgrenzung eines sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses, einem bloßen Hilfsdienst und einem Werkvertrag iSd AuslBG und dem ASVG.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG; § 2 Abs 8 AuslBG; § 2 Abs 3 AuslBG

