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Weder StVO noch VStG oder KFG enthalten ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne des § 1 Abs 2 DSG 2000 zum Einsatz von videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandsmesssystemen

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/120ZUV aktuell 2010, 82 - 83 Heft 2 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der VfGH nahm zum Einsatz von videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandsmesssystemen Stellung und prüfte, ob deren Verwendung durch das DSG 2000 gedeckt ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 DSG; StVO; KFG

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