vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FPG § 86 Abs 1; Aufenthaltsverbot; Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen

FremdenrechtJudikaturZUV aktuell 2010/45ZUV aktuell 2010, 31 Heft 1 v. 1.3.2010

§ 86 Abs 1 FPG

In vorliegendem Erkenntnis hatte der VwGH zu beurteilen, ob iZm Suchtgiftschmuggel für den vermeintlichen Eigenbedarf eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt. Wie ist zu entscheiden wenn der Betroffene beweist, kein Suchtgift mehr zu konsumieren?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!