Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Beschlagnahmung nicht betriebsbereiter Spielapparate zu klären. Sind diese als Geldspielapparate iSd § 21 VAG Slbg 1997 anzusehen?
Rechtsgrundlagen: § 21 VeranstaltungsG Slbg 1997
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Beschlagnahmung nicht betriebsbereiter Spielapparate zu klären. Sind diese als Geldspielapparate iSd § 21 VAG Slbg 1997 anzusehen?
Rechtsgrundlagen: § 21 VeranstaltungsG Slbg 1997
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