Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Entfernung eines Fahrzeuges aus einer Kurzparkzone iZm der höchstzulässigen Parkdauer hinsichtlich der Konkretisierung des Spruchinhaltes zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 6 ParkgebG Stmk; § 44a Abs 1 VStG

