§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG
In seinem Erkenntnis hatte der VwGH darüber zu urteilen, ob eine stundenweise Aushilfstätigkeit eines Ausländers in einer Landwirtschaft gegen Kost und freies Quartier eine reine Gefälligkeit darstellt oder eine Beschäftigung iSd AuslBG begründet.

