RL 2003/6
In vorliegender Sache hatte sich der EuGH mit Fragen des Insider-Handels zu befassen. Dabei war das Vorgehen einer belgischen Gesellschaft zu beurteilen, die eigene Aktien gekauft und sodann Geschäftsergebnisse publiziert hat. Ist dieses Vorgehen mit dem Telos der RL 2003/6 vereinbar?