Zusammenfassung: Derr UVS hatte zu entscheiden, ob das Nicht-Vorlegen und das Nichtbefolgen der Übermittlungspflicht der Schaublätter ein oder mehrere Verwaltungsübertretungen darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 22 VStG; § 103 Abs 4 KFG
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Zusammenfassung: Derr UVS hatte zu entscheiden, ob das Nicht-Vorlegen und das Nichtbefolgen der Übermittlungspflicht der Schaublätter ein oder mehrere Verwaltungsübertretungen darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 22 VStG; § 103 Abs 4 KFG
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